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Richterliche Internetkompetenz

Tierschutzprozess 43. Tag

Man würde doch nicht unbekannten Personen, deren Email man auf einer Email-Liste sehe, gleich ein Email schreiben und die duzen, wunderte sich die Richterin.

Es könnte egal sein, ob eine Richterin über Kommunikationsformen im Internet im Allgemeinen und in Mailinglisten im Besonderen Bescheid weiß. Aber immerhin geht es in diesem wunderlichen Prozess in einem erheblichen Ausmaß um via Internet getätigte Äußerungen und Bekennerschreiben, welche den Angeklagten untergejubelt werden sollen.
Im konkreten Fall wollte die Richterin darauf hinaus, dass der Angeklagte den anonymen Mailempfänger deswegen kennen müsste, weil er ihn duzte. Und weil dieser anonyme Mailempfänger aufgrund der Analyse eines Computer-Sachverständigen möglicherweise einem der Angeklagten zugeordnet werden könnte, würde das den Anklagepunkt “Bildung einer kriminelle Organisation” unterstützen.

Sagte ich schon was von wunderlich?


Richterin bekennt sich zu Gesinnungsjustiz

Tierschutzprozess 42. Tag

Auch der ehemalige deutsche Außenminister Joska Fischer habe eine Vergangenheit mit wilden Demonstrationen gehabt. Er sei dennoch Außenminister geworden. Man könne niemandem eine derartige Vergangenheit so lange Zeit später vorhalten. Wenn das eine Begründung dafür sein solle, dass man heute – 15 Jahre später in einem anderen Land – Mitglied einer kriminellen Organisation sei, dann wäre das ein Todschlagargument, weil sich die Vergangenheit ja nicht mehr ändern ließe. Dann müsste er, DDr. Balluch, ja auch in Zukunft deshalb Mitglied einer kriminellen Organisation sein.

Aber die geschilderten Ereignisse in England hätten in keinem Fall etwas mit einer kriminellen Organisation zu tun. So, wie sie geschildert seien, sei es ja um Demonstrationen gegangen, bei denen es zu spontanen und nicht geplanten Sachschäden gekommen sei. Das habe mit einer kriminellen Organisation nichts zu tun.

DDr. Balluch wiederholte noch einmal, dass er zu dieser Zeit keinen Kontakt nach Österreich gehabt habe und dass dieses gesamte Email daher für das Verfahren irrelevant sei. Es ginge dabei um seine Gesinnung, sagte die Richterin. Damit gebe sie zu, konterte DDr. Balluch, dass es sich hier um einen Gesinnungsprozess handle und um Gesinnungsjustiz. Die Gesinnung müsste aber, wenn die Menschenrechte etwas gelten würden, frei sein.


“Ich werde in die Bibliothek geführt.”

“Rechts erstreckt sich über die gesamte Breite und Höhe der Wand ein Regal voller Bücher und einige Zettel, sowie ein Kartei Kasten. Außerdem sind in der Bibliothek: Ein Drehstuhl, ein kleiner Hocker zum darauf stellen, sowie eine Klappleiter.”

“Beim einsortieren der Bücher stelle ich sehr schnell fest, dass auch die im Regal befindlichen sehr durcheinander stehen. Zwar lassen sich in den oberen beiden Reihen andeutungsweise die Kategorien „Religion”, „Wörterbücher”, „Gesundheit, Ratgeber und Lebenshilfe“ und „Biografien“ ausmachen, doch sind diese sehr durchmischt mit allen möglichen anderen. In den restlichen Regalreihen befinden sich Romane, sowie ganz unten Bücher in Fremdsprachen und Spiele. Doch offensichtlich waren sich bei den Romanen etliche Leute nicht einig, ob Taschenbücher separat stehen sollen oder nicht. Eben so fatal sieht es bezüglich der alphabetischen Sortierung aus.”

“Ich bin erstaunt zwischen den alten Schinken auf einige relativ neue Bücher zu stoßen. Fast bedauere ich, nicht länger hier zu sein und die Bibliothek nutzen zu können.”

Knasttagebuch: Brief Nr. 12 « Knastaufenthalt


Sage mir den Umfang deines Akts

und ich sage dir, wie groß deine Verbrechen sind:

Mit 200.000 Seiten sei der Akt mittlerweile doppelt so dick wie im Bawag-Prozess, ein Ende aber noch lange nicht abzusehen.

Preisfrage: welcher Akt ist das? Hypo Adria, Hypo NÖ, Grasser …?

Nein, was viel Schlimmeres offenbar.


Der Mentalist und die Wissenden

Good Fellow Meischi im Presse-Interview:

Alle reden von der blöden Kaufsumme, die konnte ich ja nicht wissen, nur spüren. Die kannten aber ohnedies viele. Das Geschäft wurde hochprofessionell abgewickelt, ich habe das beste Gewissen.

Wenn es sowas wie eine funktionierende Justiz gäbe in diesem Lande, dann müsste dieser Mann eigentlich umgehend einvernommen und peinlich befragt werden, wer denn diese “vielen” seien, welche die gebotene Kaufsumme für die BUWOG vor der Entscheidung wussten. Mit “peinlich” ist natürlich nicht gemeine Folter gemeint, sondern Fragen, die dem Meischi echt peinlich sind – falls es sowas gibt.


“Kein disziplinärer Überhang”

Am 5. August ist es ein Jahr her, dass ein unbewaffneter Jugendlicher bei einem Einbruch von einem Polizisten erschossen wurde. Nachdem der Schütze tagelang nicht einvernommen worden war, konnte er mit seiner Kollegin, die bei diesem Einsatz einen anderen Jugendlichen durch gezielte Schüsse schwer verletzt hatte, ein stimmiges Erinnerungsbild aufbauen. Nicht stimmig genug. Vor Gericht stellte sich heraus, dass er die Unwahrheit gesagt hatte, als er behauptete, angegriffen worden zu sein. Nur ein “freiwilliges” Geständnis am letzten Prozesstag rettete ihn vor einer unbedingten Gefängnisstrafe. Mit acht Monaten bedingt kam er schließlich recht milde davon. Seine Kollegin wurde gar nicht angeklagt. Seither sind beide im Innendienst der Polizei tätig:

Ein Disziplinarverfahren wird es für sie aber nicht geben: Das Landespolizeikommando (LPK) als Dienst- und Disziplinarbehörde habe den vom Gericht festgestellten Sachverhalt geprüft und dabei „keinen disziplinären Überhang“ festgestellt, sagt Sprecher Andreas Thenner.

Na dann.


Arzt und Richterin

Gelegentlich, wenn eine unangenehme Untersuchung auf mich zukommt, sagt der behandelnde Arzt (war immer ein Mann bislang), dass er diese Untersuchung freiwillig an sich machen habe lassen, weil er wolle Patienten nie mehr zumuten, als er sich selber zumutet. Von einem Chirurgen habe ich solch eine Meldung zwar noch nicht gehört, aber Internist, Urologe und andere nette Körperbehandler führen dergleichen gern im Mund.
Womit wir beim Tierschutzprozess sind. Martin Balluch schildert in seinem Blog, wie traumatisch der Überfall der WEGA auf ihn bis heute noch wirkt. Und dass dies der Richterin ziemlich schnuppe sei bzw. sie ihn deswegen der Wehleidigkeit zeihe (bzw. ihm immer wieder die Einnahme einer “Opferrolle” unterstelle).
Analog zum medizinischen Selbstversuch könnte ich mir gut und gerne eine solche Praktik auch für den Justizbereich vorstellen: Richterin wird in der Nacht von einer Horde schwarz maskierter Männer mit Helmen, gezogenen Waffen und Scheinwerfern daheim im Bett überfallen. Dann wird sie von der WEGA in den Gerichtssaal eskortiert, damit sie rechtzeitig zum TierschützerInnenprozess einlangt. Wenn sie dann zu den TierschützerInnen sagt, “Aber seins doch ned so wehleidig!”, ginge es denen so wie mir beim Selbstversuchsarzt: sie trauerten sich nicht mehr zu mucken, wenns weh tut.
Aber solange die Richterin noch nicht überfallen wurde, wäre von ihr mehr Respekt vor den Angeklagten angebracht – würde ich analogisierend sagen, wenn mir ein zweibeiniger Chirurg mit rüdem Tonfall mitteilt, dass er mit mein Raucherbein abzusäbeln beabsichtige.


(Die Prozesstage – eine große psychische Belastung | Martin Balluchs Blog):
Am 21. Mai 2008 werde ich in der Nacht von einer Horde schwarz maskierter Männer mit Helmen, gezogenen Waffen und Scheinwerfern daheim im Bett überfallen. Das Trauma ist so schwer, dass ich bis heute in Traumatherapiebehandlung bin und den Ort des Überfalls nie mehr betreten habe, obwohl ich vorher dort 43 Jahre gewohnt hatte. Die Richterin äußert sich darüber nur verächtlich. Es sei völlig normal, solche WEGA-Überfallskommandos zu schicken. Sich darüber zu beschweren beweise nur unsere Wehleidigkeit. Kein Funken von Mitgefühl zu spüren. Wie es der Richterin wohl ginge, wenn sie so etwas erleben müsste? Offenbar ist das außerhalb ihrer Vorstellungskraft.


Bücher als Verdachtsmomente

Dieser an Seltsamkeiten und kafkaesken Absurditäten überreiche Tierschutz-Prozess hat nun auch was für uns BibliothekarInnen: Der Hauptangeklagte musste über seine privaten Bücher Rede und Antwort stehen:

Die Richterin begann dann etwa 20 Fotos von Büchern von DDr. Balluch an die Wand zu projizieren, die von der SOKO bei der Hausdurchsuchung aufgenommen worden waren. Da war z.B. das Buch „Die Frauen der Nazis“ von Ana Maria Siegmund zu sehen, oder „Das Mordschloss“, eine Dokumentation über die Vergasungen Behinderter im Schloss Hartheim in Oberösterreich. DDr. Balluch kommentierte die Fotos und erklärte, um was es sich bei diesen Büchern handeln würde. Ein Foto zeigte ein zweibändiges Werk, das die gesamte Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager wissenschaftlich aufarbeitet. Dann war auch die Serie der Dokumentationen von Guido Knopp über die Größen des Dritten Reichs zu sehen. Und es wurden Bücher über den Austrofaschismus und den Ständestaat gezeigt. DDr. Balluch kommentierte das am Ende mit den Worten, er fände es sehr seltsam, dass in diesem Prozess auch seine Bücher und seine geschichtlichen Interessen, die nichts mit Tierschutz zu tun hätten, thematisiert würden. Das zeige, wie sehr Ermittlungen nach § 278a in die Privatsphäre eindringen würden und dass alles als verdächtig und gefährlich ausgelegt werden könne. Umgekehrt gebe es aber nichts, das als entlastend angesehen werde.
Tierschutzprozess 34. Tag


Sekundäranalphabetischer Staatsanwalt. Echt tierisch.

Der Staatsanwalt legte dann triumphierend ein Email vor, das von DDr. Balluch stammte und den Titel hatte „Pelz, ein Thema für politisch Engagierte?“. Auffällig sei an diesem Text, so der Staatsanwalt, dass darin das Wort „tierisch“ vorkomme. Das sei ja ein Wort, das DDr. Balluch angeblich ablehne. Das sei richtig, er verwende das Wort „tierisch“ nicht, kommentierte DDr. Balluch. Dann zeigte der Staatsanwalt den Text des Emails an der Wand.

Dieser Text würde genau seine Behauptung stützen, sagte DDr. Balluch verwundert. Darin werde gesagt, dass „tierisch ungehemmt“ mit „menschlich feinfühlig“ ein Gegensatzpaar bilde. Deshalb würde er „tierisch“ ablehnen. Es sei doch nicht möglich, in einem Text zu erklären, dass man das Wort „tierisch“ ablehne, ohne es dabei zu erwähnen und zu verwerfen. Dass der Staatsanwalt diese Erwähnung im Kontext der Verwerfung als Hinweis sehe, dass er, DDr. Balluch, dieses Wort doch benutze, sei doch lachhaft!

Tierschutzprozess 34. Tag


Noch mehr Ärsche zum Reintreten für Obama

US-Gericht hebt Ölbohrverbot auf – Golf von Mexiko

New Orleans – Ein US-Bundesgericht in New Orleans hat das von Präsident Barack Obama angeordnete Verbot von Tiefseebohrungen am Dienstag gestoppt. Richter Martin Feldman erklärte, dass Innenministerium habe das sechsmonatige Moratorium nicht ausreichend begründet.

Die Regierung nehme offenbar an, dass wegen der Panne auf einer Bohrinsel alle Tiefseebohrungen eine unmittelbare Gefahr darstellten, kritisierte er

Mehrere Dienstleister der Ölbohrindustrie und Fährbetreiber haben die Klage eingereicht.


 
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