19. April 2009 von haftgrund | 2 Kommentare
Noch ehe die Wirksamkeit der neuen Bücherei-Standards begonnen hat, sind auf Weisung der Leitung bereits die pensionierten BibliothekarInnen, welche in der Hauptbücherei eingeschriebenen sind, aus dem “Personalstatus” rausgeworfen worden.
Wenn eine dieser KollegInnen im Ruhestand das nächste Mal Bücher entlehnen will, wird ihnen wohl eine Hilfskraft mitteilen, dass ihre Jahreskarte abgelaufen ist und sie nunmehr die Jahresgebühr zu berappen hätten.
Die pensionierten KollegInnen werden da noch an einen Irrtum glauben wollen und darauf hinweisen, dass sie zur Personal-Kategorie gehören.
Nixda, wird ihnen beschieden werden: Zahlen oder gehen!
Gelebter Privilegienabbau mit menschlichem Antlitz also.
Es trifft allerdings nicht alle BüchereipensionistInnen: sowohl dem ehemaligen Leiter der Hauptbücherei als auch dem vorletzten Leiter der Wiener Büchereien, obwohl ebenfalls Pensionisten, sowie einigen anderen Gleicheren wurde der Personal-Status belassen. Wie auch (weisungsgemäß?) dem ehemaligen Abteilungsleiter und der derzeitigen Stellvertretenden Leiterin der MA 13 (inzwischen wurden diese beiden aber von unbekannter Hand gelöscht).
Da in den anderen Büchereien der Privilegienabbau vorläufig noch nicht so rasant betrieben wird, wurde von ZweigstellenmitarbeiterInnen einigen der pensionierten Hauptbücherei-BibliothekarInnen der Personal-Status wieder verliehen.
Im Übrigen verstößt die Pensionisten-raus-Aktion in der gewählten Vorgangsweise gegen das Personalvertretungsgesetz, wie aus unten stehender Offener Mail an den Vorsitzenden des zuständigen Dienststellenausschusses zu entnehmen ist. Allerdings hat dieser auch nach dem angeforderten Erhalt der entsprechenden Unterlagen noch nichts von sich hören lassen …
13. 4. 09. An den Vorsitzenden des Dienststellenauschusses 6
es scheint, als hätte die MA 13 wieder einmal “vergessen”, die Personalvertretung über eine die Bediensteten betreffende Maßnahme zu informieren.
Mit 1. Mai 09 soll im Rahmen des Wirksamwerdens der neuen Büchereien-”Standards” die derzeitige Gebührenbefreiung von Büchereibediensteten teilweise, von BüchereipensionistInnen zur Gänze aufgehoben werden.
Im Detail:
Aktive Bedienstete: Einführung von Mahngebühren.
PensionistInnen der Büchereien: Streichung der bisherigen Gebührenbefreiung.
Hier handelt es sich eindeutig um die Änderung einer freiwilligen Sozialleistung durch den Dienstgeber, zu dem die Personalvertretung ihre Zustimmung erteilen muss.
Anbei die entsprechende Gesetzesstelle in geraffter Form.
Ich nehme nicht an, dass du von der MA 13 einen diesbezüglichen Antrag erhalten hast.
Daher bitte ich dich, im Sinne des Personalvertretungsgesetzes tätig zu werden.
§ 39 Wiener Personalvertretungsgesetz
(2) Folgende Maßnahmen bedürfen … der Zustimmung der Personalvertretung:
5. Gewährung und Änderung freiwilliger Sozialleistungen durch den Dienstgeber …
(3)
1. Der Magistrat hat rechtzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor der Entscheidung oder Antragstellung an das zuständige Gemeindeorgan …
b) … die beabsichtigten Maßnahmen der Personalvertretung schriftlich zur Kenntnis zu bringen;
Äußert sich die Personalvertretung nicht innerhalb zweier Wochen, so gilt dies als Zustimmung,
4. Setzt der Magistrat eine Maßnahme, ohne seinen Verpflichtungen nachzukommen, so kann er von dem zuständigen Organ der Personalvertretung aufgefordert werden, die gesetzte Maßnahme aufzuheben
13. April 2009 von haftgrund | 1 Kommentar
Büchereienstandards sind ein nützlich’ Ding.
Bibliothekspolizisten schätzen sie als immer bereiten Argumentations-Colt im Vorschriften-Holster beim Fremdkontakt mit dem Lesergut.
Büchereianarchisten brauchen Büchereien-”Standards” ebenso, nur umgekehrt - denn auch sie möchten wissen, gegen welche Vorschriften sie eigentlich verstoßen. So viel Ordnung muss sein.
Das bisherige “Standards”-Regelwerk der Büchereien ist nun gründlich überarbeitet und erneuert worden, und soll mit 1. Mai in Kraft treten.
Regelwerke haben den Reiz der schmucklosen Sachlichkeit an sich und es scheint kein Zufall zu sein, dass das Büchereien-Regelwerk ausgerechnet am 9. April, dem CSS-Naked-Day, den Bediensteten zur Kenntnis gebracht wurde (mit der Installierung des Referats “Virtuelle Bücherei” scheinen auch die Wr. Büchereien zunehmend im Rhythmus des Web 2.0 zu agieren).
Ein rundum wertfreies Büchereien-Regelwerk, auf jeder Seite im der Sachlichkeit verpflichteten Beamten-Hochdeutsch gehalten also.
Auf jeder Seite? Nicht ganz.
Im Abschnitt “Gebühren fürs Personal” lädt der Halbsatz
“Die Konditionen sind generell gebührenfrei, …”
noch zum Nachdenken über das Hieramts-Deutsch und seine sprachlichen Feinheiten ein, doch dann dringt Leben pur in eben dieses:
“… mit Ausnahme der Versäumnisgebühren, die sehr wohl zu entrichten sind.”
Da hat sich offenbar jemand dringend Luft machen müssen.
Dem reichte es nicht, einfach festzustellen, dass künftig auch Büchereibedienstete Verspätungsgebühren zu zahlen haben (was sie bisher nicht mussten), sondern sie haben sie “sehr wohl zu entrichten”.
Dahinter steckt natürlich eine Geschichte.
Es war immer selbstverständlich gewesen, dass Büchereibedienstete von allen Gebühren befreit waren (es geht sogar die Mär um, dass es nicht wenige BibliothekarInnen gibt, die diesen Beruf gewählt haben, um der Schuldenfalle der Versäumnisgebühren zu entrinnen).
Dass die beruflichen Anforderungen eine möglichst gute Kenntnis der Medien verlangen, ist offenkundig; und dass Pflicht und Neigung hier miteinander korrespondieren, ist eher als Feature und nicht als Bug anzusehen - wenn man nicht, wie in der Geschichte aus Brechts Flüchtlingsgesprächen, der Auffassung eines “Freiers” ist, welcher einer Prostituierten den Lohn nicht zahlen wollte, weil sie Anzeichen von Wollust gezeigt hatte.
Eines Tages ist irgendeinem Selbstzensur in irgendeiner Abteilung im Magistrat - angeblich war es diesmal nicht die MA 13 - aufgefallen, dass in der Gebührenordnung der Büchereien, die vom Gemeinderat genehmigt wird, keine Regelung für Bedienstete aufscheint. Also gibt es keine. Also haben die Bediensteten “sehr wohl” Gebühren zu entrichten, also auch Jahres-, Vormerk-, AV-Medien- und eben auch Mahngebühren .
Als die Leitung der Büchereien in einer Bedienstetenversammlung diesen Sachverhalt sichtlich verlegen mitteilte, gab es umgehend einen Sturm der Entrüstung und es wurde versprochen, das zu reparieren und es sei leider blöd gelaufen das alles.
Dann geschah monatelang nichts, bis im Zuge der neuen Bücherei-Standards die Gebührenfreiheit weiter gewährt wird, aber als Kompromiss Versäumnisgebühren eingeführt werden.
Dass dem heftige Debatten zwischen Büchereileitung und Controllingabteilung der MA 13 vorangegangen sind, ist nicht nur anzunehmen, sondern steht fest.
Dass die Controller-Haltung, die am liebsten auf den zusätzlichen Einnahmequell durch volle Vergebührung der Bediensten nicht verzichten wollte, in der Kompromissformel so ein richtig menschliches Antlitz kriegt, ist putzig.
In einem gab es keinen Kompromiss: Wenn Büchereibedienstete in Pension gehen, müsen sie ab nun die volle Gebühr bezahlen. Denn was sie sich nunmehr an Kenntnissen aneignen sollten, kommt dem Magistrat nicht mehr zugute.
Womit wir wieder bei den “Flüchtlingsgesprächen” Brechts und bei der Zuhältermentalität wären.
8. März 2009 von haftgrund | 2 Kommentare
Zum Bestsellerservice und der Kostendeckungsjubelmeldung möchte ich zum einen noch nachtragen, dass eine solche Milchbubenkostendeckung auf das gesamte Verhältnis Medienankauf zu Einnahmen angewendet werden könnte. Wie die Globalbudgetierung des Medienankaufs für 2009 zeigt, steht den Einnahmen der Büchereien durch diverse Gebühren von über 1 Million € ein fast gleich hohes Medienankaufsbudget gegenüber (reguläres Budget für die einzelnen Zweigstellen. Allfällige Sonderankaufsaktionen scheinen hier nicht auf). Also Kostendeckung pur könnte man jubeln, wenn einem partout zum Jubeln wäre.
Zum anderen irritiert schon seit Längerem der Trend, aus einem bildungspolitischen Serviceangebot mit sozial gestaffeltem Kostenbeitrag eine auf absolute Werte ausgelegte Kassiermaschine zu machen.
Ein Rückblick: in den 70ern und davor gab es für jene, die das Aufnahmeverfahren zur Erlangung eines “Lesehefts” erfolgreich hinter sich gebracht hatten, eine Bandgebühr für jedes entlehnte Buch von 1 ATS. Jugendliche zahlten 0,5 und Kinder 0,25.
Mahngebühren gab es auch bzw. den Zwangskauf eines Exemplars der “Wiener Bücherbriefe”.
Studenten waren ohne Altersbegrenzung befreit, die Richtsätze für Gebührenbefreiung erlaubten weitere soziale Abfederungen.
In den 80ern kam der “Clubgedanke” auf: eine einmalige Jahresgebühr sollte den Zugang zu allen Serviceleistungen und zu allen Büchereien öffnen. Gebühren für einzelne Medien wurden abgeschafft, Kinder und Jugendliche konnten nunmehr gebührenfrei entlehnen.
Das war in gewisser Hinsicht eine Goldene Zeit, was den Umgang mit den Gebühren betrifft. Dass ziemlich zeitgleich durch die sozialdemokratische Stadtregierung eine Budgetreduzierung von substanzbedrohendem Ausmaß erfolgte, ist eine andere Geschichte, die es wert wäre, mal erzählt zu werden.
Die Aufnahme von Audivisuellen Medien in den Entlehnbestand zog unmittelbar keine spezifischen Gebühren nach sich. Erst gegen Ende der 90er wurden quasi als “Club plus”, wie es heute benannt werden würde, zusätzlich das System der Entlehngebühren wieder eingeführt - für Videos und CD-Roms; später kamen die DVDs hinzu.
Anfangs gab es heftige Proteste der Belegschaft und das alte Thema der generellen Gebührenfreiheit a là OECD-Empfehlung wurde wieder angeworfen.
Angesichts der Koppelung der Einnahmen mit dem Medienbudget der einzelnen Bücherei verfielen die BibliothekarInnen aber bald in ein rundum rebellisches Schweigen, das nur noch in Kribibi-Enklaven und im Zuge von Trunkenheit nach Dienst unterbrochen wurde.
Durch die Vernetzung der Büchereien mit Beginn dieses Jahrtausends erlangte die Vorbestellgebühr naturgemäß einen höheren Stellenwert, zog also vermehrt Kassierakte nach sich.
Um die letzte Gebührenreform herum sind die seltsamsten Gebührenformen ins Gespräch gekommen bzw. nur dank Bibliothecas Schwerfälligkeit nicht umgesetzt worden. Das eine ist die Zusatzgebühr bei Briefmahnungen; also eine Strafquote für alle, die privat noch nicht an die Internetgesellschaft angedockt haben und daher keine E-Mail-Benachrichtigungen und -Mahnungen erhalten können. Eine weitere neu erfundene Gebühr ist jene für die Bereitstellung von vorhandenen Medien aufgrund eines Anrufs - möglicherweise gibt es diese Gebühr bereits, dann wird sie jedenfalls flächendeckend ignoriert.
Tatsache ist jedenfalls, dass die Kassiertätigkeit einen immer größeren Anteil an der täglichen Büchereiarbeit hat. Dass für die BüchereibenutzerInnen der Besuch einer Bücherei immer mehr mit dem Bewusstsein verknüpft ist, dass es tunlich sei, Geld mitzunehmen.
Und eine Fortsetzung dieses meiner Meinung nach ziemlich unguten Trends sind eben auch die Bestsellergebühren.