Im “Standard”-Interview mit Christian Pilnacek, dem Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium, stellt dieser angesichts der Bedrohung von NGO’s durch den § 278a nonchalant fest:
“… unter Verdacht geraten kann jeder, auch ungerechtfertigt.”
Zur entgeisterten Frage von Interviewerin Irene Brickner
“Ist das nicht irgendwie kafkaesk?”
meint Pilnacek, der unmittelbar nach dem Tierschutzprozess noch Nachdenklichkeit der Justiz signalisiert hatte:
“Kafkaesk? Nicht unbedingt. Es hat mit dem Funktionieren des Rechtsstaats zu tun”
Also: Unschuldig für mehrere Monate in Untersuchungshaft genommen zu werden, eine zusammengeschusterte monströse Anklage zu bekommen, die einen existenzvernichtenden Strafprozess nach sich zieht, wie dies beim Tierschützerprozess der Fall war, ist für die Justiz ein Beweis für das “Funktionieren des Rechtsstaats”.
Klar ist, dass dieser Jurist auch nichts am Repressionsparagraphen geändert sehen will – ist ja stets eine gute Waffe oder zumindest eine gute Drohung gegen Menschen, die sich zur Wehr setzen. Diesen gibt er als Ratschlag mit auf den Weg:
“Achtsam in der Anwendung der Mittel zu sein. Wer an einer legalen Demonstration teilnimmt, geht kein Risiko ein. Aber unter Verdacht geraten kann jeder, auch ungerechtfertigt.”
Dass alle Menschen, die gegen gesellschaftliche Missstände auftreten, für die Österreichische Justiz unter Generalverdacht stehen, unterstreicht der Justizvertreter nochmals anhand eines Beispiels, das in diesem Zusammenhang nur als Drohung gegen die Zivilgesellschaft verstanden werden kann:
“Die Protestbewegung im Deutschland der 1970er-Jahre hat mit legitimen Demonstrationen gegen den Schah-Besuch begonnen. Und was ist daraus zum Teil geworden? Terroristische Aktivitäten.”
Damit die Drohung auch ankommt, wird ziemlich unverhohlen eine Anfechtung des Tierschutzprozess-Urteils bei den einzeln angeklagten Delikten angekündigt. Also wieder enervierende Verhandlungstage mit weiteren physischen, psychischen und finanziellen Belastungen für die Agneklagten. Hier geht es nicht mehr um Recht, sondern um die Statuierung eines Exempels an jenen, die sich offenbar mit übermächtigen Gegnern angelegt haben. Die, statt vor Gericht nach der Terror-Untersuchungshaft klein beizugeben, sich auch durch die geballte Macht von Polizei und Justiz und deren Lügengebäude nicht einschüchtern ließen. Das muss bestraft werden. Zur Abschreckung.
Dass der Justiz das Recht ziemlich egal ist, zeigt sich auch daran, dass Ch. Pilnacek zum Freispruch wegen des Mafiaparagraphen meint:
“Dass die Richterin keinen Hinweis auf Bestehen der kriminellen Organisation sah, ist ziemlich klar, “
andererseits aber die Anklage selbst rechtfertigt mit:
“Die Staatsanwaltschaft hat bei einer bestimmten Dichte der Verdachtslage anzuklagen, dazu ist keine Gewissheit einer Verurteilung, sondern nur die Wahrscheinlichkeit nötig. Davon konnte sie zum Zeitpunkt der Anklageerhebung unserer Ansicht nach ausgehen. Vor Gericht hat sich dann einiges entwickelt.”
Verschwiegen wird dabei vom Vertreter des Rechts, dass die “Entwicklung” vor Gericht darin bestand, dass die Angeklagten Entlastungsbeweise, welche der Polizei und Staatsanwaltschaft vor der Anklage bereits bekannt waren, aber von ihnen unterschlagen wurden, öffentlich machen konnten. Dass in diesem Gerichtsverfahren nicht der Ankläger seine Anklage beweisen musste, sondern die Angeklagten ihre Unschuld. Dass nicht Taten verfolgt wurden, sondern Gesinnung. Für den Justizvertreter ist das alles normal. Sein letzter Satz im Interview lautet darauf bezogen:
“Die Verdachtslage im Tierschützerverfahren wird ja bis hin zum Obersten Gerichtshof geprüft.”
Zwei Fragen und eine Vermutung drängen sich da auf:
Wo schlägt die Staatliche Repression als nächstes zu?
Und wie lange glauben wir, dass es nicht zu spät ist?
“Die Protestbewegung im Deutschland der 1970er-Jahre hat mit legitimen Demonstrationen gegen den Schah-Besuch begonnen. Und was ist daraus zum Teil geworden? Terroristische Aktivitäten.”