Negativkanon der “Geheimen Erzieher”


bin gerade am Lesen von Arkadi Waksberg: Gnadenlos. Andrei Wyschinski – der Handlanger Stalins. Bekanntlich war dieser Wyschinski der gefürchtete Ankläger der berüchtigten “Moskauer Prozesse”, der im Unterschied zu seinem Pendant, dem Nazi-Staatsanwalt Freisler, nicht mittels einer allierten Fliegerbombe vor weiteren Untaten abgehalten wurde, sondern bis an sein friedlich in New York erfolgtes Lebensende in Amt (ständiger Vertreter der Sowjetunion bei der UNO) und Würden (4x Leninorden und 1x ääähm Stalin-Preis Erster Klasse) wirkte.
Eine der Stationen seiner anfangs noch wechselhaften Karriere war das Volkskommissariat für Bildungswesen. Über seine Tätigkeit in diesem Kollegium wird berichtet:

Wyschinski gefielen vor allem die Kollegiumssitzungen, auf denen die Verzeichnisse verbotener Bücher verabschiedet wurden. In jenen Tagen oblag diese edle Aufgabe dem Volkskommissariat für das Bildungswesen, und die zuvor von einer Kommission »geheimer Erzieher« aufgestellten Listen wurden unter den Kollegiumsmitgliedern zu deren Genehmigung verteilt. Die erste Liste unterzeichnete Nadeschda Krupskaja bekanntlich Ende 1923 (sie wurde im »Anzeiger der Leningrader Abteilung für Volksbildung« für das Jahr 1924 veröffentlicht). Dort sind rund vierhundert Bücher aufgeführt. Dostojewskis »Dämonen«, die philosophischen und religiösen Werke Leo Tolstois sowie die Romane von Jules Verne – sie verherrlichten angeblich den Kolonialismus – wurden aus den Bibliotheken und Buchläden entfernt. Bei der Erörterung neuer »Indizes« zog der Gelehrte und Intellektuelle Lunatscharski (der alles andere als ein Scharlatan war) es vor zu schweigen; dagegen konnte Wyschinski stets mit entwaffnender Logik beweisen, weshalb der unvernünftige Leser vor einem zweifelhaften Buch geschützt werden müsse.

Also auch hier wieder: zuerst geht es den Büchern an den Kragen, dann den Menschen. In der Sowjetunion war dies noch durch eine personelle Kontinuität geprägt.

Kommentar

  • (wird nicht veroeffentlicht)

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