Büchereien-Standards sehr wohl
Büchereienstandards sind ein nützlich’ Ding.
Bibliothekspolizisten schätzen sie als immer bereiten Argumentations-Colt im Vorschriften-Holster beim Fremdkontakt mit dem Lesergut.
Büchereianarchisten brauchen Büchereien-”Standards” ebenso, nur umgekehrt – denn auch sie möchten wissen, gegen welche Vorschriften sie eigentlich verstoßen. So viel Ordnung muss sein.
Das bisherige “Standards”-Regelwerk der Büchereien ist nun gründlich überarbeitet und erneuert worden, und soll mit 1. Mai in Kraft treten.
Regelwerke haben den Reiz der schmucklosen Sachlichkeit an sich und es scheint kein Zufall zu sein, dass das Büchereien-Regelwerk ausgerechnet am 9. April, dem CSS-Naked-Day, den Bediensteten zur Kenntnis gebracht wurde (mit der Installierung des Referats “Virtuelle Bücherei” scheinen auch die Wr. Büchereien zunehmend im Rhythmus des Web 2.0 zu agieren).
Ein rundum wertfreies Büchereien-Regelwerk, auf jeder Seite im der Sachlichkeit verpflichteten Beamten-Hochdeutsch gehalten also.
Auf jeder Seite? Nicht ganz.
Im Abschnitt “Gebühren fürs Personal” lädt der Halbsatz
“Die Konditionen sind generell gebührenfrei, …”
noch zum Nachdenken über das Hieramts-Deutsch und seine sprachlichen Feinheiten ein, doch dann dringt Leben pur in eben dieses:
“… mit Ausnahme der Versäumnisgebühren, die sehr wohl zu entrichten sind.”
Da hat sich offenbar jemand dringend Luft machen müssen.
Dem reichte es nicht, einfach festzustellen, dass künftig auch Büchereibedienstete Verspätungsgebühren zu zahlen haben (was sie bisher nicht mussten), sondern sie haben sie “sehr wohl zu entrichten”.
Dahinter steckt natürlich eine Geschichte.
Es war immer selbstverständlich gewesen, dass Büchereibedienstete von allen Gebühren befreit waren (es geht sogar die Mär um, dass es nicht wenige BibliothekarInnen gibt, die diesen Beruf gewählt haben, um der Schuldenfalle der Versäumnisgebühren zu entrinnen).
Dass die beruflichen Anforderungen eine möglichst gute Kenntnis der Medien verlangen, ist offenkundig; und dass Pflicht und Neigung hier miteinander korrespondieren, ist eher als Feature und nicht als Bug anzusehen – wenn man nicht, wie in der Geschichte aus Brechts Flüchtlingsgesprächen, der Auffassung eines “Freiers” ist, welcher einer Prostituierten den Lohn nicht zahlen wollte, weil sie Anzeichen von Wollust gezeigt hatte.
Eines Tages ist irgendeinem Selbstzensur in irgendeiner Abteilung im Magistrat – angeblich war es diesmal nicht die MA 13 – aufgefallen, dass in der Gebührenordnung der Büchereien, die vom Gemeinderat genehmigt wird, keine Regelung für Bedienstete aufscheint. Also gibt es keine. Also haben die Bediensteten “sehr wohl” Gebühren zu entrichten, also auch Jahres-, Vormerk-, AV-Medien- und eben auch Mahngebühren .
Als die Leitung der Büchereien in einer Bedienstetenversammlung diesen Sachverhalt sichtlich verlegen mitteilte, gab es umgehend einen Sturm der Entrüstung und es wurde versprochen, das zu reparieren und es sei leider blöd gelaufen das alles.
Dann geschah monatelang nichts, bis im Zuge der neuen Bücherei-Standards die Gebührenfreiheit weiter gewährt wird, aber als Kompromiss Versäumnisgebühren eingeführt werden.
Dass dem heftige Debatten zwischen Büchereileitung und Controllingabteilung der MA 13 vorangegangen sind, ist nicht nur anzunehmen, sondern steht fest.
Dass die Controller-Haltung, die am liebsten auf den zusätzlichen Einnahmequell durch volle Vergebührung der Bediensten nicht verzichten wollte, in der Kompromissformel so ein richtig menschliches Antlitz kriegt, ist putzig.
In einem gab es keinen Kompromiss: Wenn Büchereibedienstete in Pension gehen, müsen sie ab nun die volle Gebühr bezahlen. Denn was sie sich nunmehr an Kenntnissen aneignen sollten, kommt dem Magistrat nicht mehr zugute.
Womit wir wieder bei den “Flüchtlingsgesprächen” Brechts und bei der Zuhältermentalität wären.
13. Apr 2009 (1)
Bibliothek BibliothekarInnen, Bibliotheksgebühren, Büchereiordnung










1. Hauts die Pensionisten raus! | haftgrund
Pingback vom 19. April 2009 um 02:23
[...] ehe die Wirksamkeit der neuen Bücherei-Standards begonnen hat, sind auf Weisung der Leitung bereits die pensionierten BibliothekarInnen, welche in [...]